Der gestern vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt, dass es jugendliche und heranwachsende Straftäter gibt, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung darstellen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor weiteren Taten auch solcher Personen zu schützen. Dieser Pflicht ist die Große Koalition auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion 2008 nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende gesetzliche Regelung gestern bestätigt.
In der Bevölkerung herrscht angesichts jüngster Freilassungen von weiterhin gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend Verunsicherung und Unverständnis. Die Bundesministerin der Justiz bleibt daher aufgefordert, entsprechend der Koalitionsvereinbarung zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen.

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